Liebe Vereinsmitglieder,
die Bundes und Landesregierung haben beschlossen, Sportstätten für den Freizeit- und Amateursport ab
dem 02.11.2020 zu schliessen. Ausgenommen ist der Individualsport.
Dieses bedeutet dass jeder sein eigenes Pferd versorgen und bewegen darf.
Somit bleibt uns keine andere Wahl als unsere Reithalle für den öffentlichen
Verkehr,
sowie auch die gesammten Reitstunden zu schliessen!
Es ist kein Gruppenunterricht mehr möglich aber auch keine Privatstunden.
Maximal 2 Personen aus 2 verschiedenen Haushalten dürfen sich nun treffen.
Aus Tierschutzgründen dürfen Pferde weiter bewegt werden. Dabei geht ganz klar die Versorgung und
Bewegung unserer eigenen Schulpferde vor. Leider bedeutet dass auch
wieder starke Einbussen, was die finanzielle Versorgung der Pferde angeht.
Wenn es dem einen oder anderen möglich ist, eine Patenschaft für die Schulpferde zu übernehmen, würden wir uns sehr freuen,und
derjenige darf sich gerne bei unserem
Kassenwart Alicia Klahsen melden unter 01575 - 50 61 55.
Eine Patenschaft ist keine Reitbeteiligung und kann auch für nur ein paar Euro gemacht
werden. Es liegt also im eigenem Ermessen!
Wir haben einen Hallenverfügungsplan erstellt.
Wem es nicht möglich,ist sein Pferd zu Hause zu bewegen, kann sich gerne bei mir
melden
und erfragen wann die Reithalle unbesetzt ist. Telefon: 0176 - 55 63 66
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Sobald das Emsland nicht mehr zum Risikogebiet gehört,und eine neue Verordnung raus gegeben wird,
werden wir alles dran setzen, das der normale Reitbetrieb wieder statt finden kann.
Wir müssen uns auch an die Verordnungen halten.
Bitte geht verantwortungsvoll mit dieser Verordnung um und denkt daran, dass andere Sportvereine
komplett schliessen müssen.
Wenn es Fragen oder Anregungen dazu gibt dürft ihr euch jederzeit bei uns
melden.
Bleibt Gesund und hoffentlich bis bald.
LG
Der Vorstand
FN Richtlinien zum Coronavirus
Der Verein stellt einen Infektionbeauftragten, der kontrolliert, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden .
Die Sanitäranlagen müssen immer geöffnet sein, damit jeder sich die Hände waschen kann.
Personen mit Krankheitssymthomen dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.
Die Anwesenheitszeiten von den Reitlehrern und Reitschülern müssen immer dokumentiert werden. (Aushang)
Sinnvolle Wegführung. (Vordertür rein in die Halle und Hintertür wieder raus) Damit man sich nicht zu eng begegnet.
Die Aufenthaltsräume und Sozialräume müssen geschlossen bleiben.
Reitschüler, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen wie z. B Vorerkrankungen oder Allergien mit asthmathischer Beeiträchtigung, zur Corona
Risikogruppe gehören, können nicht in allgemeinen Reitgruppen untergebracht werden. Für sie müssen Lösungen wie z.b Einzelunterricht mit entsprechenden Zeitfenstern gefunden werden oder generell zu
einem späteren Zeitpunkt begonnen werden.
Reitschüler sollten fertig umgezogen auf die Reitanlage kommen .
Unmittelbar nach dem Betreten der Reitanlage, muss sich jeder die Hände desinfizieren bevor das Putzzeug ,Türen oder Ähnliches angefasst
wird.
Aufgrund der Verpflichtung, zur bestmöglichen Minimierung der Personenkontakte auf der Reitanlage, werden die Eltern gebeten, die Anlage nicht zu
betreten. Das heißt: Die Kinder werden gebracht und direkt nach dem Unterricht wieder abgeholt.
Durch Gruppenaufteilung und vorgebenen Zeitfenster kommen nur dieselben Reitschüler zusammen. Dies wird dokumentiert. (Keine Verschiebung der Reitschüler auf
andere Stunden!)
Putzplätze müssen entzerrt werden und die Sattelkammer darf nur Einzeln betreten werden. Im besten Fall übernimmt der Reitlehrer die Vorbereitung der Pferde
und ist beim Schulbetrieb auch verantwortlich für das Einhalten der Hygienevorschriften.
Für jedes Pferd ist ein eigenes Putzzeug notwendig, das nach jedem Gebrauch desinfiziert werden muss. Dafür sorgt der oder die Trainer /
in.
Nach dem Abpflegen der Pferde und beim Gehen müssen sich die Hände erneut desinfiziert werden, bevor der Heimweg angetreten wird.
Reitunterricht
⦁ Im Gegensatz zur Phase der Notbewegung, ist aktive Unterrichtserteilung möglich.
⦁ Der Trainer kann pro 200 qm Reitfläche einen Reitschüler unterrichten. (4 Pferde bei einem 20m x 40m Platz)
Vorgegebene Abstände müssen auch hier eingehalten werden!
⦁ Eine Reitgruppe muss erst die Halle oder Aussenplatz verlassen, bevor die nächste Reitgruppe eintreten darf.
⦁ Es werden Anwesenheitszeiten vergeben und vom Hygienebeauftragtem kontrolliert. Auch hier ist das
Händedesinfizieren vor dem Betreten der Reitanlage und beim Verlassen oberstes Gebot .
⦁ Die einzelnen Pferde sind nachweislich dem Reiter zugeordnet und auch dieses ist zu dokumentieren.
⦁ Die Anzahl der Helfer beim Springen ist auf eine Person zu begrenzen.
⦁ Auch alle Eltern die Ihre Kinder zum Unterricht bringen, die nicht zum Schulbetreib gehören , müssen sich an Vorschriften
halten.
⦁ Privatunterricht auf der Reitanlage bleibt bis auf weiteres verboten, da der Privatunterricht schlecht oder gar nicht zu kontrollieren
ist.
⦁ Alle, die sich nicht an die Massnahmen halten, dürfen die Reitanlage nicht mehr betreten, bis die Coronamassnahmen
aufgehoben sind.
⦁ Pferde, die zur Anlage transportiert werden, dürfen nur draussen an den Anbindehaken oder am Anhänger fertig gemacht werden.
Der Reitunterricht darf nur draussen im Freien stattfinden. Jeder hat dafür Sorge zu tragen sich in die Anwesenheitsliste einzutragen.
Die Ausrede "dort war kein Kugelschreiber" ist keine Option. Legt euch einen ins Auto, dann kann es nicht passieren.
WENN ES FRAGEN GIBT WENDET EUCH GERNE AN DEN VORSTAND
LG Euer Vorstand