26899 Rhede (Ems) im April 2018
Nutzung der Reithalle auf dem Gelände des Vereins
Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung
Der Verein haftet nicht für Schäden am Pferd oder sonstigen Sachen des Reithallennutzers, sofern der Verein nicht gegen diese Schäden versichert ist oder diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten des Vereins oder eines Gehilfen zurückzuführen sind.Dem Reithallennutzer ist bekannt, dass jederzeit in den angrenzenden Bereichen (Lagerraum, Stall,Außenanlage) Lärm durch Arbeiten mit Pflegemaschinen entstehen kann. Der Verein kann dies bezüglich keine Haftung für die Reaktion der Pferde in der Halle/auf den Reitplätzen übernehmen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Verein keine Haftung übernimmt für Diebstähle von eingebrachten Sachen sowie Schäden am Pferd des Reithallennutzers, welche diesem von außenstehenden Dritten zugefügt werden oder für Schäden, welche das Pferd des Reithallennutzers infolge Feuer, ansteckender Krankheiten oder sonst aus unvorhersehbaren Ereignissen erleidet. Der Reithallennutzer hat für Schäden aufzukommen, die an den Einrichtungen des Stalles und des
Reitgeländes sowie an sonstigen Gerätschaften durch ihn bzw. sein Pferd oder eine mit der Pflege oder dem Reiten seines Pferdes beauftragten Person verursacht wurden. Der Reithallennutzer ist verpflichtet, eine entsprechende Pferdehaltehaftpflicht abzuschließen. Der Reithallennutzer ist weiter verpflichtet, sein Pferd ordnungsgemäß impfen zu lassen und evtl.auftretende ansteckende Krankheiten, welche auf andere Pferde übergreifen könnte, unverzüglichnach Bekanntwerden gegenüber dem Verein beauftragten Person anzuzeigen.
Schlüssel
Der Reithallennutzer hat jederzeit freien Zugang zur Reithalle, der Hallennutzungsplan sowie dievom Verein festgelegten Ruhezeiten/Sperrzeiten sind dabei zu berücksichtigen. Der Verein händigt dem Reithallennutzer die Schlüssel gegen eine Gebühr von 10€ aus. DieSchlüssel sind nach Beendigung des Vertrages an den Verein zurück zu geben. Sofern ein Schlüssel vom Hallennutzer an Dritte (z.B. Reitbeteiligungen) weitergegeben wird, bleibt die Haftung desHallennutzers für die Rückgabe des Schlüssels bestehen.Der Verlust eines Schlüssel ist unverzüglich zu melden
Hallennutzung und Arbeitseinsätze
Der Reithallennutzer hat die Möglichkeit, durch Mithilfe bei den zuvor angekündigten Arbeitseinsätzen oder an Veranstaltungstagen, die Kosten der Hallennutzung abzuleisten. Eine Arbeitskarte wird am Anfang des Jahres an alle aktiven Mitglieder ausgegeben. Die Karte muss selbstständig geführt werden und sind am Einsatztag von einem Vorstandsmitglied abzuzeichnen. Auch Eltern können die die Arbeitsstunden für aktive Mitglieder ableisten.
Die Rückgabe der Arbeitskarten muss bis zum Jahresende (31.12) beim Verein erfolgen (Vereinsbriefkasten oder Vorstandsmitglied). Nicht geleistete bzw. nicht dokumentierte Arbeitsstunden werden mit 5,00€/Stunde berechnet und vom Konto eingezogen. Erfolgt eine Abgabe nicht fristgerecht, geht der Vorstand davon aus, dass keine Stunden geleistet wurden Jedes aktive Mitglied hat im Laufe des Jahres die vom Vorstand vorgeschriebenen Arbeitsstunden zu entrichten.
Für aktive Mitglieder (ab 12 Jahre), Nutzung mit Schulpony/Schulpferd, sind 10 Arbeitsstunden
abzuleisten. Werden keine Arbeitsstunden geleistet, beträgt die Hallennutzung 50€.
Für aktive Mitglieder (ab 12 Jahre), Nutzung mit Privatpony/Privatpferd, sind 20 Arbeitsstunden
abzuleisten. Werden keine Arbeitsstunden geleistet, beträgt die Hallennutzung 100€.
Für aktive Mitglieder unter 12 Jahren, werden die Arbeitsstunden durch die Erziehungsberechtigten
geleistet. Werden keine Arbeitsstunden geleistet, wird die entsprechende Hallennutzungsgebühr fällig.