Hallennutzung / Arbeitsstunden
Alle Reitschüler und Hallenbenutzer, sind verpflichtet pro Jahr eine
Hallennutzungsgebühr oder Arbeitsstunden zu entrichten (egal, wie oft die Halle genutzt wird).
Hallennutzungsgebühr:
Nutzung mit Schulpferd/ Schulpony
10 Arbeitsstunden oder 100 Euro
Nutzung mit Privatpferd/ Privatpony
15 Arbeitsstunden oder 200 Euro
Erklärung:
Arbeitsstunden können auf allen vorher bekannt gegebenen Arbeitseinsätzen und Veranstaltungen im Jahr geleistet werden. Vor jeder Veranstaltung braucht der Verein helfende Hände. Ohne fleißige Helfer können keine Veranstaltungen durchgeführt werden.
Für die Mitglieder unter 12 Jahren, müssen die Arbeitsstunden durch die Erziehungsberechtigten geleistet werden.
Die Mitglieder ab 12 Jahre arbeiten ihre Stunden selber ab oder können von den Erziehungsberechtigten etc. abgearbeitet werden.
Familien mit mehreren Kindern unter 18 Jahren gilt das einmalig! ( d.h. z.B. Eltern von 2 reitenden Kindern brauchen nicht 20 Std oder 200 Euro entrichten, es bleibt bei 10 Arbeitsstunden oder 100 Euro)
Es hängen Zettel (Arbeitskarte) an der Pinnwand (Stallgasse), wo die geleisteten Stunden selbst am Tag des Arbeitseinsatzes eingetragen werden und von einem Vorstandsmitglied abgezeichnet werden müssen.
Die Arbeitskarte ist selbstverantwortlich zu führen und spätestens am Jahresende (31.12) beim Verein (Briefkasten/Vorstandsmitglied) abzugeben. Erfolgt keine Abgabe der Karte, geht der Vorstand von keinen geleisteten Arbeitsstunden aus und es wird die jeweilige Gebühr eingezogen.
Zudem sind pro Jahr 30 Euro Mitgliedsbeitrag fällig und der Reitunterricht selbst pro Monat.
26899 Rhede (Ems) im April 2018
Nutzung der Reithalle auf dem Gelände des Vereins
Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung
Der Verein haftet nicht für Schäden am Pferd oder sonstigen Sachen des Reithallennutzers, sofern der Verein nicht gegen diese Schäden versichert ist oder diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten des Vereins oder eines Gehilfen zurückzuführen sind.Dem Reithallennutzer ist bekannt, dass jederzeit in den angrenzenden Bereichen (Lagerraum, Stall,Außenanlage) Lärm durch Arbeiten mit Pflegemaschinen entstehen kann. Der Verein kann dies bezüglich keine Haftung für die Reaktion der Pferde in der Halle/auf den Reitplätzen übernehmen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Verein keine Haftung übernimmt für Diebstähle von eingebrachten Sachen sowie Schäden am Pferd des Reithallennutzers, welche diesem von außenstehenden Dritten zugefügt werden oder für Schäden, welche das Pferd des Reithallennutzers infolge Feuer, ansteckender Krankheiten oder sonst aus unvorhersehbaren Ereignissen erleidet. Der Reithallennutzer hat für Schäden aufzukommen, die an den Einrichtungen des Stalles und des
Reitgeländes sowie an sonstigen Gerätschaften durch ihn bzw. sein Pferd oder eine mit der Pflege oder dem Reiten seines Pferdes beauftragten Person verursacht wurden. Der Reithallennutzer ist verpflichtet, eine entsprechende Pferdehaltehaftpflicht abzuschließen. Der Reithallennutzer ist weiter verpflichtet, sein Pferd ordnungsgemäß impfen zu lassen und evtl.auftretende ansteckende Krankheiten, welche auf andere Pferde übergreifen könnte, unverzüglichnach Bekanntwerden gegenüber dem Verein beauftragten Person anzuzeigen.
Schlüssel
Der Reithallennutzer hat jederzeit freien Zugang zur Reithalle, der Hallennutzungsplan sowie dievom Verein festgelegten Ruhezeiten/Sperrzeiten sind dabei zu berücksichtigen. Der Verein händigt dem Reithallennutzer die Schlüssel gegen eine Gebühr von 10€ aus. DieSchlüssel sind nach Beendigung des Vertrages an den Verein zurück zu geben. Sofern ein Schlüssel vom Hallennutzer an Dritte (z.B. Reitbeteiligungen) weitergegeben wird, bleibt die Haftung desHallennutzers für die Rückgabe des Schlüssels bestehen.Der Verlust eines Schlüssel ist unverzüglich zu melden